Gesamtabrechnung / Monatsauswertung
Die gesamte Buchhaltung basiert auf Ist- Buchhaltung,
d.h. auf tatsächlichen Einnahmen/Ausgaben. Hierbei werden
sämtliche Zahlungen anhand eines Wertstellungsdatums
(der Tag der Wertstellung auf dem Kontoauszug des Verwaltungskontos)
erfasst. Mittels dieses festen Zahlungsdatums werden die monatlichen
und jährlichen Einzelkontenübersichten, sowie die
jährliche Einnahmen/Ausgaben Überschussabrechnung,
Vermögensaufstellung und Umsatzsteueranmeldung erstellt
und dem Eigentümer oder Steuerberater zur Verfügung
gestellt. Zusätzlich wird bei der Buchungserfassung dem
jeweiligen Zahlungseingang bzw. Zahlungsausgang ein Leistungszeitraum
zugeordnet. Dieser Leistungszeitraum, der in der Regel ein
Jahreszeitraum ist, dient der zu erstellenden Mieter - Betriebskostenabrechnung.
Diese Buchungstechnik beinhaltet den grundlegenden
Vorteil, dass jahresüberschneidende Einnahmen/Ausgaben
nicht über Forderungen bzw. Verbindlichkeiten (z.B. Jahresabrechnungen
der Energieversorgungs-unternehmen) abgegrenzt werden müssen.
Auch Mieter-Forderungssammelkonten, wie in einer "Soll
- Buchhaltung" notwendig, entfallen gänzlich. Die
Einnahmen/Ausgaben, sowie die Vor- bzw. Umsatzsteuern werden
im Monat des Aufkommens erfasst und in der Monatsauswertung
(monatliche Umsatzsteuervoranmeldung und Einzelkontenübersicht)
ausgewiesen.
Ferner unterscheidet die Umsatzsteuervoranmeldung
zwischen nicht steuerpflichtigen Umsätzen (z.B. Mieteinnahmen
von Banken, Sparkassen, Versicherungen, usw.) und steuerpflichtigen
Umsätzen. Daraus resultierend werden die gezahlten Vorsteuerbeträge
im Verhältnis der m²-Mietfläche nichtsteuerpflichtige/steuerpflichtige
Mieter als teilweise abzugsfähig ausgewiesen.
Betriebskostenabrechnungen
Bei der Erstellung der Mieter-Betriebskostenabrechnung
wird auf den erfassten Leistungszeitraum zurückgegriffen.
Hierbei werden diverse Kontrolllisten erstellt, mittels dieser
unter anderem die Aufteilung der Betriebskosten auf Mieter,
Leerstände und Verwaltungsanteilen (nicht umlagefähige
Betriebskosten) überprüft wird (Kontrollliste Sachkonten).
Eine weitere Liste, die Kontrollliste Sollstellungen, dient
der Überprüfung der Sollvorauszahlungen und der
tatsächlichen Zahlungen.
Weitere Kontrolllisten, die Liste Prüfsumme
Vorsteuer und Liste Leerstandsanteile geben Auskunft über
die Verteilung der Vorsteuer sowie über die Zusammensetzung
des Leerstandsanteils. Die Mieter-Einzelabrechnungen weisen
je nach nicht steuer- bzw. steuerpflichtigen Umsätzen
die Brutto- oder Nettokosten aus.
Ferner werden zur besseren Mieterübersicht
die Umlageschlüssel eingedruckt.
Mahnwesen
Mietersollstellungen werden trotz der Ist-Buchhaltung ausgeführt,
jedoch finden diese "Sollstellungen" in den Einzelkontenübersichten
und Umsatzsteuervoranmeldungen keine Berücksichtigung.
Die Sollstellungen dienen lediglich der Überwachung der
Mietzahlungen und sind Voraussetzung für das Mahnwesen.
Mahnvorschlaglisten können individuell abgerufen werden
und sind Grundlage der einzelnen Mieter-Mahnungen.
Indexmieten
Jede einem Vertrag zugrunde liegende Indexmietvereinbarung
(Wertsicherung) wird einmalig erfasst. Die unterschiedlichen
Faktoren (z.B. Mietänderung bei Veränderung des
Indexes in Prozenten oder Punkten, Beginn der Wirksamkeit,
Höhe der Weitergabe, Jahres- oder Monatsindex, usw.)
in dieser individuellen Vereinbarung werden verarbeitet und
mit Unterstützung der Index-Prüfliste (Prüfliste
Anpassungsmöglichkeiten) wird laufend kontrolliert, ob
und wann eine Indexmieterhöhung durchgeführt werden
kann.
Umsatzmiete
Die Abrechnungen von Umsatzmietvereinbarungen werden vollständig
unterstützt. Hierbei können sowohl Mindestmieten
als auch Sockelmieten verwaltet werden. Weitere Bestandteile
der Umsatzmietvereinbarungen wie z.B. prozentuale Abhängigkeit
von der Gesamt- oder Teilmiete werden ebenso verwaltet, wie
Maximalmiete und Grenzmietvereinbarungen. Monatliche, quartalsweise
oder jährliche Umsatzmeldungen der Mieter werden automatisch
angemahnt, sofern die Meldungen nicht rechtzeitig übermittelt
werden.
Allgemeine Auswertungen
Zur besseren Übersicht können
jederzeit individuelle Auswertungen, wie z.B. ein Vergleich
zwischen Plan-, Markt- und Istmieten, oder Vermietungsstandberichte
erstellt werden. Diese Aufstellungen stellen natürlich
nur einen kleinen Teil der möglichen Auswertungen dar;
selbstverständlich können Ihre spezifischen Anforderungen
in weiteren Gliederungen berücksichtigt werden.
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