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Sie entscheiden selber, welche Aufgaben
Sie uns übertragen möchten.
Ihr Vorteil: Sie behalten als Eigentümer
den direkten Bezug zu Ihrer Immobilie und entledigen sich
lediglich administrativer Tätigkeiten, wie der kaufmännischen
Verwaltung und Neben- und Heizkostenabrechnung.
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Kaufmännische
Verwaltung |
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Kontrolle aller Zahlungsein
-und ausgänge auf dem vom Gebäudeeigentümer
zu Verwaltungszwecken seines Objektes eingerichteten Treuhandkontos
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Monatliche Sollstellung
der vertraglich vereinbarten Miete inklusive der Neben-
und Heizkostenvorauszahlungen.
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Überwachung der
entsprechenden Zahlungseingänge |
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Kaufmännisches
Mahnverfahren bei Zahlungsverzug |
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Erfassung, Prüfung,
Kontierung und Buchen aller mit der Bewirtschaftung des
Objektes im Zusammenhang stehenden Eingangsrechnungen
von z.B. Energieversorgungsunternehmen, Abgabenbescheide
der Gemeinde und Stadtverwaltungen, Versicherungen, Abrechnungen
für beauftragte Reparatur bzw. Instandhaltungsarbeiten
usw. |
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Erstellung einer
geordneten Übersicht aller im Laufe eines Geschäftsjahres
aufgetretenen Buchungsvorgänge in Form einer Einnahmen/Ausgabenrechnung
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Neben bzw.
Heizkostenabrechnung |
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Eingabe aller Daten,
die zur Erstellung der Heizkostenabrechnung in die von
den Heizkostenabrechnungsunternehmen zur Verfügung
gestellten Kosten -und Nutzerlisten eingetragen werden
müssen. Weiterleitung dieser Unterlagen an das Heizkostenabrechnungsunternehmen
unter Beifügung aller im Rahmen eventueller Wohnungswechsel
gefertigten Wohnungsübergabe –bzw. Wohnungsabnahmeprotokolle
zur Sicherstellung stichtagsbezogener Abrechnungen. |
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Ermittlung und Zusammenstellung
aller umlagefähigen Betriebskosten-anteile. |
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Errechnung des jeweils
auf die Wohnung entfallenden Kostenanteils im Verhältnis
der vertraglich vereinbarten Verteilungsschlüssel. |
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Gegenüberstellung
der im Laufe des Jahres vom Mieter gezahlten Betriebs
-und Heizkostenvorauszahlungen mit den tatsächlich
auf die von ihm bewohnte Wohnung entfallenden Kostenanteilen.
Geltendmachung eventuell auftretender Nachzahlungen, bzw.
Auszahlung von Guthabenbeträgen. |
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Planung und Mitteilung
neuer Vorauszahlungsanteile auf Basis der vorgenommenen
Jahresendabrechnung |
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Prüfung und Vorbereitung
evtl. möglicher Mieterhöhungen zum Beispiel
nach Mietspiegel, unter Benennung von Vergleichswohnungen,
nach evtl. vereinbarter Wertsicherungsklausel (Index)
und im Rahmen freier Vereinbarung. |
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zum H+E Leistungsspektrum
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